Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,301
BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 39.77 (https://dejure.org/1978,301)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1978 - 5 C 39.77 (https://dejure.org/1978,301)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - 5 C 39.77 (https://dejure.org/1978,301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Materielles Wissenssachgebiet - Weitere Ausbildung - Erste Ausbildung - Ausbildung zum Diplompädagogen - Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Hauptschulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 205
  • MDR 1978, 785
  • DÖV 1978, 649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)

  • BSG, 27.09.2011 - B 4 AS 145/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, der sich der Senat anschließt, hat diese Vorschrift die Funktion, Härtefälle auszugleichen (vgl grundlegend BVerwG Urteil vom 26.1.1978 - 5 C 39/77 - BVerwGE 55, 205, 211; BVerwG Urteil vom 3.6.1988 - 5 C 49/84 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S 51; BVerwG Urteil vom 28.10.1992 - 11 C 5/92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 und BVerwG Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 18/07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124) .
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Der Personenkreis der Auszubildenden, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrades als sogenannte Quereinsteiger zu einem höheren Fachsemester eines grundständigen Diplomstudiengangs in derselben Fachrichtung zugelassen werden, wird insbesondere im Verhältnis zu dem von § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG erfassten - vorstehend skizzierten - Personenkreis der Auszubildenden ungleich behandelt, die nach einem berufsqualifizierenden Abschluss eine in sich selbstständige Ausbildung beginnen, welche vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrunde liegenden Wissenssachgebiet vermittelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1978 - 5 C 39.77 - BVerwGE 55, 205 ).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 23.81

    Weiterführung einer ersten Ausbildung - Allgemeine Studienempfehlungen -

    Zur Frage, wann eine weitere Ausbildung die erste Ausbildung in derselben Richtung fachlich weiterführt (im Ausschluß an BVerwGE 55, 205 bejaht für Studium der Erziehungswissenschaften - Studienrichtung Schule - im Ausschluß an Studium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen).

    Allgemeine an eine Vielzahl von Auszubildenden gerichtete Empfehlungen, zur Erreichung besserer Berufsaussichten eine weitere Ausbildung durchzuführen, begründen für sich allein keine besonderen Umstände des Einzelfalles i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG (Bestätigung von BVerwGE 55, 205 [210 f.]).

    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 55, 205 (208) entschieden hat, verlangt § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG die Weiterführung der ersten Ausbildung in "derselben" (Fach-)Richtung.

    Wie der Senat in seiner auch vom Kläger angeführten Entscheidung vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 39.77 - BVerwGE 55, 205 (211) ausgeführt hat, ist aus der Formulierung "besondere Umstände des Einzelfalles" zu folgern, daß es sich nicht um Umstände handeln darf, die nicht nur den betreffenden Auszubildenden, sondern eine Vielzahl von Auszubildenden gleichermaßen betreffen.

    Zwar hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 55, 205 (211) erörtert, ob Empfehlungen bestimmter staatlicher Stellen für den Studienentschluß ursächlich gewesen seien, und besondere Umstände des Einzelfalles verneint, weil der Ursachenzusammenhang fehlte.

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 5.85

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Fachhochschulausbildung -

    Die weitere Ausbildung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100 = ZfSH 1982, 374> und vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - FamRZ 1989, 907 = FEVS Bd. 38, 140>).

    Auch der Begriff der Erziehungswissenschaft hat eher die Bedeutung eines solchen weit gefaßten Oberbegriffs als die einer Identitätsbezeichnung für ein bestimmtes Wissenssachgebiet (vgl. BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).

    Fachlich "weiterführt" die weitere die erste Ausbildung in derselben Richtung dann, wenn die weitere Ausbildung vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrunde liegenden Wissenssachgebiet vermittelt (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).

    Entgegen der Ansicht des Oberbundesanwalts kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anerkennung von Studienzeiten und Leistungsnachweisen sehr wohl einen Anhaltspunkt für die Zuordnung der weiteren Ausbildung zu dem materiellen Wissenssachgebiet der ersten geben; der Senat hat in der Entscheidung BVerwGE 55, 205 (209) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77] lediglich darauf hingewiesen, daß dies "nicht stets" der Fall sei.

  • VG Frankfurt/Main, 28.09.2007 - 10 G 1120/07

    Ausbildungsförderung für das Studium der Sozialarbeit einer Erzieherin

    Die Fachhochschulreife aufgrund der abgeschlossenen Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin sei zwar Voraussetzung für die Studienaufnahme, das Studium führe aber nicht "in derselben Richtung fachlich weiter..." (BVerwG 26.01.1978 - V C 39.77 -, FamRZ 1978, 544; 24.06.1982 - 5 C 23/81 -, FamRZ 1983, 100; beide Male bejaht für das Studium der Erziehungswissenschaften - Studienrichtung Schule - im Anschluss an das Studium für das Lehramt an Grundschulen und Hauptschulen).

    Dies sei dann der Fall, wenn die weitere Ausbildung vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/ohne Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrunde liegenden Wissenssachgebiet vermittle (BVerwG 26.01.1978 - V C 39.77 -, FamRZ 1978, 544).

    Erforderlich ist vielmehr, dass die weitere Ausbildung im Verhältnis zur früheren zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten im Rahmen eines materiellen Wissenssachgebiets vermittelt, wobei die Identität des Wissenssachgebietes der ersten und der weiteren Ausbildung vorausgesetzt wird (BVerwG, Beschl. v. 3.11.1995 - 5 B 8/95 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 114, und zur insoweit gleichlautenden früheren Fassungen des § 7 Abs. 2 BAföG Urt. v. 26.1.1978 - V C 39.77 -, BVerwGE 55, 205; Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., Stand: Mai 2005, § 7 Rn. 27.4).

    Ebenso wenig wie das Studium der Erziehungswissenschaften mit dem angestrebten Abschluss als Diplom-Pädagoge ein vorangegangenes Lehramtsstudium für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in derselben Richtung fachlich weiterführt (BVerwG, Urt. v. 26.1.1978, aaO.), liegen deshalb die Voraussetzungen in der hier vorliegenden Konstellation vor, in der Studium der Sozialarbeit nach einer an einer Fachschule erworbenen Ausbildung als Erzieher durchgeführt wird (Rothe/Blanke, a.a.O., § 7 Rn. 27.5).

  • BVerwG, 12.06.1985 - 5 B 104.84

    BAföG relevante fachliche Weiterführung einer Fachhochschulausbildung zum

    Dazu hat sich das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt geäußert (BVerwGE 55, 205; ferner Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - und Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 23.81 - <FamRZ 1983, 100>).

    Nach den dabei entwickelten Grundsätzen führt die weitere Ausbildung die vorhergehende Ausbildung dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn das Wissenssachgebiet der beiden Ausbildungen identisch ist und wenn die weitere Ausbildung vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der vorhergehenden Ausbildung zugrundeliegenden Wissenssachgebiet vermittelt (BVerwGE 55, 205 [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).

    Das Berufungsgericht ist nicht von der in BVerwGE 55, 205 veröffentlichten Entscheidung abgewichen.

    Die dabei angestellten Überlegungen stehen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere mit der Entscheidung in BVerwGE 55, 205, in Einklang.

  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 12.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Der Personenkreis der Auszubildenden, die nach dem Erwerb eines Bachelorgrades als sogenannte Quereinsteiger zu einem höheren Fachsemester eines grundständigen Diplomstudiengangs in derselben Fachrichtung zugelassen werden, wird insbesondere im Verhältnis zu dem von § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG erfassten - vorstehend skizzierten - Personenkreis der Auszubildenden ungleich behandelt, die nach einem berufsqualifizierenden Abschluss eine in sich selbstständige Ausbildung beginnen, welche vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrunde liegenden Wissenssachgebiet vermittelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1978 - 5 C 39.77 - BVerwGE 55, 205 ).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1

    Ob ausnahmsweise ein derartiger Härtefall vorliegt, ist unter Anlegen eines strengen Auslegungsmaßstabs zu entscheiden (stRspr; vgl. grundlegend Urteile vom 26. Januar 1978 BVerwG 5 C 39.77 BVerwGE 55, 205 , vom 3. Juni 1988 BVerwG 5 C 49.84 Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 77 S. 51, vom 28. Oktober 1992 BVerwG 11 C 5.92 a.a.O. und vom 24. Juni 1982 BVerwG 5 C 23.81 FamRZ 1983, 100).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 164.84

    Irrevisibilität von Fragen nach der Gestaltung von Förderungen bestimmter

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seiner Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG Fassung 1975 wiederholt mit dem genannten Förderungsmerkmal befaßt (BVerwGE 55, 205; Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 26 und Urteil vom selben Tag - BVerwG 5 C 23.81 - FamRZ 1983, 100).

    Das Berufungsgericht ist nicht von der in BVerwGE 55, 205 veröffentlichten Entscheidung abgewichen.

    In diesem Urteil sind, wie vom Berufungsgericht bereits zutreffend ausgeführt, die Grundsätze der in BVerwGE 55, 205 veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich bestätigt und wiederholt.

  • BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 69.88

    BAföG - Zweitstudium - Ausbildungsinhalte

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt die weitere Ausbildung die erste dann in derselben Richtung fachlich weiter, wenn sie dem Auszubildenden im Rahmen eines materiell identischen Wissenssachgebietes zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt (vgl. BVerwGE 55, 200 (205) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]; 55, 205 (207 f. [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 4/77]) sowie Urteile vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 24.80 und BVerwG 5 C 23.81 -, vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 33.85 - und vom 10. Mai 1990 - BVerwG 5 C 5.85 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nrn. 26, 27, 79 und 92)).

    Fachlich "weiterführt" die weitere die erste Ausbildung in derselben Richtung dann, wenn die weitere Ausbildung vertiefte und damit zusätzliche Kenntnisse und/oder Fertigkeiten auf dem der ersten Ausbildung zugrundeliegenden Wissenssachgebiet vermittelt (BVerwGE 55, 205 (208) [BVerwG 26.01.1978 - 5 C 39/77]).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2006 - 12 PA 346/05

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Gewährung von

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 312/89

    Keine fachliche Weiterführung der Ausbildung durch Jurastudium

  • VG Saarlouis, 21.12.2010 - 3 K 459/10

    Gewährung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung; Identität der

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel -

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen

  • BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 49.84

    Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Auffangtatbestand - Billigkeit

  • BVerwG, 30.10.1984 - 5 B 117.83

    Förderung einer weiteren Ausbildung bei Weiterführung der gleichen fachlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.4801

    Ausbildungsförderung

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2009 - 3 L 2868/09

    Ausbildungsförderung: Erzieher/in - Studium der Sozialen Arbeit (Bachelor) als

  • VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.3427

    Ausbildungsförderung

  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00978

    Förderfähigkeit eines Aufbaustudiums nach § 2 Abs. 3 der Fachakademieordnung

  • VG München, 15.01.2009 - M 15 K 08.3286

    Förderfähigkeit einer weiteren Ausbildung nach § 7 Abs. 2 BAföG

  • OVG Sachsen, 08.12.2021 - 6 A 1117/19

    Ausbildungsförderung; Diplom Berufsakademie; Bachelor; Master; Akkreditierung

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2012 - 4 LA 330/11

    Gewährung von Ausbildungsförderung bei Wechsel von einem Doppeldiplomstudiengang

  • BVerwG, 03.11.1995 - 5 B 8.95

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "in

  • BVerwG, 21.12.1989 - 5 B 105.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 24.80

    Gewährung von Förderungsleistungen - Anspruch auf Ausbildungsförderung -

  • BVerwG, 29.08.1994 - 11 B 62.94

    Mangelnde Anerkennung jeglicher Studienleistungen aus dem Erststudium als Indiz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 12 B 1157/19
  • BVerwG, 28.09.1989 - 5 B 170.88

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 2192/12

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für ein Psychologiestudium bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.08.1996 - B 3 S 168/96

    Förderung; Unzumutbarkeit; Auszubildener; Ausübung des Berufes; Abgeschlossene

  • BVerwG, 12.06.1979 - 5 B 18.79

    Leistung von Ausbildungsförderung für eine weitere Ausbildung

  • BVerwG, 29.06.1978 - 5 B 48.78

    Rechtsmittel

  • VG Frankfurt/Main, 11.08.2009 - 3 K 377/09

    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 7 S 3094/93

    Ausbildungsförderung: keine fachliche Weiterführung der gehobenen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1990 - 7 S 449/90

    Ausbildungsförderung: Weiterführung der Ausbildung in derselben Fachrichtung iSd

  • VG Regensburg, 27.04.2012 - RO 9 K 11.01419

    Förderung einer weiteren Ausbildung

  • VG München, 29.04.2010 - M 15 K 08.6097

    Erwerb der Zugangsvoraussetzungen für Hochschulstudium mit Zwischenprüfung

  • VG Sigmaringen, 09.12.1982 - 4 K 1576/80

    Versagung von Ausbildungsförderung; Rücknahme eines begünstigenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht